Kälteanlagen-Dichtheitsprüfung in Hamburg
Kälteanlagen in Hamburg auf Dichtheit prüfen lassen
Beschreiben Sie Anlage, Kältemittel und letzten bekannten Prüftermin. So kann Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung an ein geeignetes zertifiziertes Unternehmen vorbereitet werden.
- Anlage und vorhandene Unterlagen erfassen
- Prüfbedarf und aktuelle Situation beschreiben
- Mögliche Vermittlung an zertifizierte Unternehmen
Ob eine Dichtheitsprüfung erforderlich ist, richtet sich unter anderem nach Anlagentyp, Kältemittel, Füllmenge und der jeweils geltenden Rechtslage.
Diese Plattform bestimmt keine Prüfpflicht und führt selbst keine Dichtheitskontrollen oder Kältemittelarbeiten aus.
Vermittlungsplattform von Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions, Radolfzell. Kein eigener ausführender Kälte- oder Klimafachbetrieb in Hamburg.
Anlagen-Check: Welche Anlage soll geprüft werden?
Je nach Anlagentyp unterscheiden sich Aufbau, Kältemittel und die erforderlichen Angaben für eine mögliche Vermittlung.
Gewerbliche Kälteanlage
Typisch in Supermärkten, Kühlhäusern und der Lebensmittelverarbeitung. Häufig mit den Kältemitteln R-448A, R-449A oder R-744. Entscheidend sind Füllmenge und Betriebsweise.
Nützliche Angaben: Typenschild, Kältemittel, Füllmenge in kg, Anlagenbuch.
Kühlzelle
Von kleinen Lagerzellen in der Gastronomie bis zu Großkühlzellen in der Logistik. Meist mit Verbundanlage oder steckerfertigem Aggregat.
Nützliche Angaben: Anzahl, Größe, Temperaturbereich, Aufstellungsort.
Klimaanlage
Split-, VRF- oder zentrale Klimaanlagen in Büros, Hotels und Gewerbebauten. Die Prüfpflicht richtet sich nach Kältemittel und CO₂-Äquivalent.
Nützliche Angaben: Anzahl Innengeräte, Außengerätetyp, Kältemittel, letzte Wartung.
Wärmepumpe
Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln unterliegen ebenfalls der F-Gas-Verordnung. Propan-Geräte (R-290) sind üblicherweise nicht betroffen.
Nützliche Angaben: Kältemittel, Füllmenge, Baujahr, Typenschild.
Mehrere Anlagen
Betriebe mit mehreren Kälteanlagen unterschiedlicher Typen und Kältemittel. Oft lohnt sich eine einheitliche Prüf- und Dokumentationsstruktur.
Nützliche Angaben: Liste aller Anlagen mit Kältemittel, Füllmenge und letztem Prüftermin.
Anlage noch unklar
Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Anlagentyp genau vorliegt: Beschreiben Sie die Anlage sowie Nutzung und Standort so konkret wie möglich.
Nützliche Angaben: Fotos vom Typenschild, ungefähre Größe, Alter.
Prüfsituationen im Vergleich
Wiederkehrende Prüfung nach dem geltenden Intervall — abhängig vom CO₂-Äquivalent der Anlage. Umfasst die Kontrolle auf Dichtheit anhand der jeweils zulässigen Verfahren, Dokumentation und — sofern das ausführende Unternehmen dies vorsieht — eine Bescheinigung über die erfolgte Prüfung.
Gilt für Anlagen ab bestimmten CO₂-Äquivalent-Schwellenwerten je nach Anlagentyp.
Nach jeder Reparatur, bei der in den Kältekreislauf eingegriffen wurde, schreibt die Verordnung — sofern die Anlage der Prüfpflicht unterliegt — innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eine erneute Dichtheitskontrolle vor. Das ausführende Unternehmen muss die Mindestbetriebszeit vor der Kontrolle berücksichtigen, soweit diese im Einzelfall erforderlich ist.
Bei einem vermuteten Kältemittelverlust ist eine systematische Leckagesuche durch ein zertifiziertes Unternehmen erforderlich. Gefundene Leckagen sind instand zu setzen, das Kältemittel ist fachgerecht zurückzugewinnen und die Entsorgung sowie die Nachprüfung sind zu dokumentieren. Ein bloßes Nachfüllen ist nicht zulässig.
Hinweis: Dichtheitskontrolle, Leckagesuche, Reparatur und Wartung sind unterschiedliche Leistungen und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Typische Betriebe mit Kälteanlagen in Hamburg
Supermarkt
Kühlregale, Tiefkühlung, Verbundanlagen — oft mehrere Kältekreisläufe und umfangreiche Dokumentationspflichten.
Lebensmittelhandel
Kühltheken, Lagerzellen und Verarbeitungsbereiche mit unterschiedlichen Temperaturanforderungen.
Gastronomie
Kühlzellen, Kühlschränke, Gefriergeräte und Klimageräte in Restaurants und gewerblichen Küchen.
Hotel
Klimaanlagen, Minibars, Kühlräume für Gastronomie — oft viele Einzelgeräte an einem Standort.
Kühlhaus
Große Kälteleistungen, Tiefkühllager, komplexe Verbundanlagen mit hohen Kältemittelmengen.
Logistik
Umschlaglager, Kühltransporte, temperaturgeführte Logistikzentren mit unterschiedlichen Kühlzonen.
Industrie
Prozesskälte, Produktionskühlung, Kaltwasser- und Klimasysteme in Fertigungsbetrieben.
Filialbetrieb
Mehrere Standorte mit einheitlichen Anlagen — zentrale Koordination der Prüf- und Wartungstermine.
So funktioniert es
Anlage und Anlass beschreiben
Sie übermitteln über das Formular Angaben zu Anlagentyp, Kältemittel, Füllmenge und Prüfsituation.
Angaben administrativ prüfen
Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Plausibilität gesichtet.
Benötigte Qualifikation zuordnen
Je nach Anlagentyp, Kältemittel und Prüfanlass wird die erforderliche Zertifizierung des ausführenden Betriebs ermittelt.
Zertifizierung des möglichen Empfängers prüfen
Die Plattform prüft, ob ein in Frage kommendes Unternehmen über die erforderlichen Nachweise verfügt.
Mögliche Vermittlung an ein geeignetes Unternehmen
Ihre Anfrage wird zur weiteren Bearbeitung und Angebotslegung weitergeleitet.
Prüfung und Dokumentation direkt vereinbaren
Termine, Umfang und Dokumentation besprechen Sie direkt mit dem ausführenden Unternehmen.
Reparaturen oder Wartungsvertrag separat beauftragen
Eventuell notwendige Reparaturen oder ein Wartungsvertrag werden unabhängig von der Dichtheitsprüfung vereinbart.
Voraussetzungen und Unterlagen
Je vollständiger die Angaben, desto gezielter kann eine Vermittlung vorbereitet werden. Folgende Informationen sind hilfreich:
- Anlagentyp (Kälteanlage, Klimaanlage, Wärmepumpe)
- Anzahl der Anlagen
- Standort/Adresse in Hamburg
- Kältemittel (z. B. R-410A, R-448A, R-290)
- Füllmenge in Kilogramm
- CO₂-Äquivalent (berechnet aus GWP × kg)
- Baujahr der Anlage
- Typenschild der Anlage
- Letzte Dichtheitsprüfung (Datum und Ergebnis)
- Erfolgte Reparaturen am Kältekreislauf
- Installiertes Leckage-Erkennungssystem (ja/nein)
- Anlagenbuch vorhanden (ja/nein)
- Bestehender Wartungsvertrag (ja/nein)
- Erreichbarkeit und Betriebszeiten
- Mehrere Standorte (ja/nein, ggf. Liste)
- Zuständige Kontaktperson
F-Gas-Verordnung
Die EU-Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase regelt unter anderem Dichtheitskontrollen, Zertifizierungspflichten und Aufzeichnungspflichten für Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Sie legt Prüfintervalle fest, die sich nach dem CO₂-Äquivalent der Anlage richten.
Ob und in welchem Umfang eine konkrete Anlage betroffen ist, klärt das zertifizierte Unternehmen im Einzelfall.
Mehr zur F-Gas-VerordnungHäufig gestellte Fragen
Welche Anlagen müssen auf Dichtheit geprüft werden?
Dichtheitskontrollen richten sich nach der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 und betreffen ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Ob und wie oft eine Anlage geprüft werden muss, hängt von der Füllmenge in Tonnen CO₂-Äquivalent ab. Propan, Ammoniak und andere natürliche Kältemittel unterliegen nicht den gleichen Dichtheitskontrollpflichten wie fluorierte Gase.
Muss jede Kälteanlage regelmäßig geprüft werden?
Nein. Die Prüfpflicht besteht für Anlagen mit fluorierten Kältemitteln ab bestimmten CO₂-Äquivalent-Schwellenwerten. Hermetisch geschlossene Anlagen unterliegen abweichenden Regelungen. Ob eine konkrete Anlage prüfpflichtig ist, klärt das beauftragte zertifizierte Unternehmen im Einzelfall.
Wie wird das Prüfintervall bestimmt?
Das Prüfintervall richtet sich nach der Füllmenge in Tonnen CO₂-Äquivalent: ab 5 Tonnen mindestens alle 12 Monate, ab 50 Tonnen mindestens alle 6 Monate, ab 500 Tonnen mindestens alle 3 Monate. Bei Anlagen mit installiertem Leckage-Erkennungssystem können sich die Intervalle verlängern. Das ausführende Unternehmen legt das konkrete Intervall gemäß der geltenden Verordnung fest.
Was bedeutet CO₂-Äquivalent?
Das CO₂-Äquivalent beschreibt die Klimawirksamkeit eines Kältemittels im Vergleich zu CO₂. Es ergibt sich aus dem Treibhauspotenzial (GWP) des Kältemittels multipliziert mit der Füllmenge in Kilogramm. Beispiel: 10 kg R-410A mit GWP 2.088 ergeben rund 20,88 Tonnen CO₂-Äquivalent und damit eine jährliche Prüfpflicht.
Wo finde ich Kältemittel und Füllmenge?
In der Regel auf dem Typenschild der Anlage, im Anlagenbuch oder in der Dokumentation des Herstellers bzw. Installateurs. Die Angaben sind die Grundlage für die Bestimmung des CO₂-Äquivalents und des Prüfintervalls.
Wer darf eine Dichtheitskontrolle durchführen?
Dichtheitskontrollen an Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln dürfen ausschließlich von Personen mit gültiger Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV (bzw. entsprechender EU-Zertifizierung) durchgeführt werden. Das gilt auch für Leckagesuche, Reparatur und Kältemittelrückgewinnung.
Was muss nach einer Reparatur geprüft werden?
Nach einer Reparatur, bei der ein Eingriff in den Kältekreislauf erfolgt ist, muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eine erneute Dichtheitskontrolle durchgeführt werden — sofern die Anlage der Prüfpflicht unterliegt. Das reparierende Unternehmen dokumentiert beide Vorgänge.
Was passiert bei Kältemittelverlust?
Kältemittel darf nicht in die Atmosphäre entweichen. Wird ein Verlust festgestellt oder vermutet, muss eine Leckagesuche durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Gefundene Leckagen sind zu reparieren, und das Kältemittel ist fachgerecht zurückzugewinnen. Ein einfaches Nachfüllen ist unzulässig.
Welche Aufzeichnungen muss der Betreiber führen?
Betreiber müssen für prüfpflichtige Anlagen Aufzeichnungen führen: Anlagendaten, Kältemittel und Füllmenge, Ergebnisse der Dichtheitskontrollen, festgestellte Leckagen, Reparaturen, zurückgewonnenes Kältemittel und das ausführende Unternehmen. Diese Informationen werden üblicherweise im Anlagenbuch dokumentiert.
Kann ein Wartungsvertrag mehrere Anlagen umfassen?
Wartungsverträge werden üblicherweise auf die betriebliche Situation zugeschnitten und können mehrere Anlagen an einem oder mehreren Standorten umfassen. Ob dies sinnvoll ist und angeboten wird, klärt das ausführende Unternehmen im Einzelfall.
Gilt die Regelung auch für Wärmepumpen?
Wärmepumpen unterliegen grundsätzlich ebenfalls der F-Gas-Verordnung, sofern sie fluorierte Kältemittel enthalten. Die Prüfpflicht richtet sich nach dem CO₂-Äquivalent. Viele moderne Wärmepumpen arbeiten mit Propan (R-290) oder anderen natürlichen Kältemitteln, für die geringere oder keine Dichtheitskontrollpflichten bestehen.
Was gilt für natürliche Kältemittel?
Natürliche Kältemittel wie Propan (R-290), Ammoniak (R-717) oder CO₂ (R-744) unterliegen nicht den Dichtheitskontrollpflichten der F-Gas-Verordnung. Es können jedoch andere Anforderungen gelten — etwa sicherheitstechnische Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung. Das ausführende Unternehmen klärt dies.
Wie werden die Kosten bestimmt?
Die Kosten werden vom ausführenden Unternehmen festgelegt und hängen unter anderem von Anlagentyp, Kältemittel, Füllmenge, Zugänglichkeit, Prüfverfahren und etwaigen Zusatzleistungen ab. Diese Plattform stellt keine Preisauskünfte zur Verfügung.
Wer führt die Arbeiten aus?
Diese Plattform führt selbst keine Prüfungen oder Kältemittelarbeiten aus. Anfragen werden an ein zertifiziertes Kälte- oder Klimafachunternehmen in Hamburg vermittelt. Die Leistungsbeziehung entsteht ausschließlich zwischen Betreiber und ausführendem Unternehmen.
Entsteht durch das Formular bereits ein Auftrag?
Nein. Das Ausfüllen des Formulars dient der Vorbereitung einer möglichen Vermittlung. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn das ausführende Unternehmen ein Angebot unterbreitet und der Betreiber dieses annimmt.
Sicherheitshinweis
Kälteanlagen und Wärmepumpen stehen unter Druck und können elektrische sowie thermische Gefahren bergen. Kältemittel können gesundheitsschädlich oder entzündlich sein. Arbeiten am Kältekreislauf — einschließlich Dichtheitskontrollen, Leckagesuche, Reparatur und Kältemittelrückgewinnung — dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachpersonen durchgeführt werden.
Diese Plattform ist kein Notdienst. Bei Störungen, ungewöhnlichen Geräuschen, Geruchsbelästigung oder sichtbaren Beschädigungen wenden Sie sich unverzüglich an einen zertifizierten Kälte- oder Klimafachbetrieb in Ihrer Nähe.
Versuchen Sie nicht, selbst in den Kältekreislauf einzugreifen, Kältemittel abzulassen, nachzufüllen oder Komponenten zu öffnen.
Kälteanlagen in Hamburg prüfen lassen
Beschreiben Sie Ihre Anlage und die Prüfsituation. So kann Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung an ein zertifiziertes Unternehmen vorbereitet werden.
Vermittlungsplattform von Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions, Radolfzell. Kein eigener ausführender Kälte- oder Klimafachbetrieb. Dichtheitskontrollen, Leckagesuche und Reparaturen erfolgen ausschließlich durch das vermittelte zertifizierte Unternehmen. Aus dem Formular entsteht kein Auftrag.